MONATSTHEMEN
Mai 2023: Verbrauchskennzeichnungsverordnung
Auch die nicht mehr ganz neue Bundesregierung hat es nicht geschafft, die seit 5 Jahren geltenden Verbrauchswerte nach WLPT-Norm zu verbindlichen Angaben der PKW-Hersteller zu machen. Die "Verbrauchskennzeichnungsverordnung" wurde nicht novelliert, dadurch sind die Herstellen immer noch zur Angabe der veralteten NEFZ verpflichtet. Ddie Angabe der etwa 20% höhren WLTP-Werte ist zwar möglich, aber nicht alle PKW-Hersteller machen dies. Werden nur die NEFZ-Werte genannt gibt es böse Überraschungen bei Erhalt des Steuerbescheides - hier gelten die WLTP-Werte.
April 2023: Elektroautos brauchen Grünstrom
Richtig ist, dass Elektroautos örtlich kein CO2 freisetzen. Aber bei der Stromerzeugung wird CO2 freigesetzt: im bundesdeutschen Mix aktuell rund 500 Gramm je Kilowattstunde. Wird auch der noch den erhöhte CO2-Ausstoß
der Fahrzeugherstellung berücksichtigt, haben nur wenig Elektroautos tatsächlich Klimavorteile (siehe CO2-Korrektur). Sinnvoll und nötig ist daher, dass Elektroautos mit grünen Strom betrieben werden. Diese sollte zu Bedingung für staatliche Förderung werden. Bei der Förderung von Ladesäulen ist dies bereits der Fall: in den KfW-Richtlinien (439, 440) steht "Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energie stammt".
März 2023: CO2-Rucksack
Nicht nur durch Autofahren wird CO2 freigesetzt, auch die Herstellung (und die Entsorgung) ist damit verbunden. Zahlen finden
sich z.B. in den Berichten von Herstellern und verschiedenen Studien.
Der
sogenannte C02-Rucksack der Fahrzeugherstellung hat eine Bandbreite von ca. 6
Tonnen (Kleinwagen mit Verbrennungsmotor) bis über 20 Tonnen
(batterieelektrische Oberklasse-PKW). Auffällig ist der deutliche Mehrausstoß
von Batteriestromer im Vergleich zu Verbrennern. Dies hängt zudem stark von der
Batteriegröße ab, den jeder Kilowattstunde Speicherkapazität sind etwa 120 kg
CO2-Freisetzung zuzurechnen.
Der
CO2-Ausstoß der Herstellung muss mit dem des Fahrzeugbetriebs ins Verhältnis
gesetzt werden. Bei Verbrennern mit durchschnittlichen Fahrleistungen betragen
diese 2 bis 3 Tonnen jährlich; bezogen auf ein Autoleben (15 Jahre) kommen 30
bis 45 Tonnen zusammen. Bei Batteriestromern beträgt der CO2-Ausstoß im
deutschen Strommix etwa die Hälfte der vorgenannten Werte, im Falle von erneuerbarem Strom sinkt er auf Null.
Diese Zahlen
zeigen die große Bedeutung der CO2-Freisetzung im Fahrzeugbetrieb. Gleichzeitig
ist es nötig, die Fahrzeugproduktion klimafreundlicher zu machen. Dazu gehören
Wind- und Solarkraftwerke sowie der gezielte Kauf von „grünem“ Strom.
Februar 2023: Tempolimit
Das
Umweltbundesamt (UBA) hat mit einer neuen Studie ermittelt, wie sich die
CO2-Freisetzung in Deutschland mit einem Tempolimit verringern ließe. Danach
würde eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h auf Autobahnen 6 bis 7
Mio. Tonnen CO2 jährlich einsparen. Dies ist deutlich mehr als in einer Studie von 2018, bei der die Minderung mit
rund 4 Mio. Tonnen genannt wurde.
Auch die
Tempobegrenzung auf Landstraßen auf 80 km/h wurde beleuchtet. Deren Wirkung
beziffert das UBA auf zusätzlich 1 Mio. Tonnen CO2-Einsparung. In Summe ist
also eine Verringerung von 7 bis 8 Mio. Tonnen möglich.
Bezogen auf
die gesamte deutsche C02-Freisetzung von aktuell etwa 760 Mio. Tonnen wäre das etwa
1%. Bezogen auf den CO2-Ausstoß des Straßenverkehrs sind es immerhin schon rund
5%. Für ein Tempolimit spricht auch die Verringerung von Unfällen und von Lärm.
Zudem ist es schnell umsetzbar, verringert die Energieabhängigkeit und
reduziert die Energiekosten.
Januar 2023: Modelljahr 2023
Im neuen Modelljahr werden nicht mehr, sondern weniger echte "5L" angeboten.
Teilweise sind Minis (Länge ca. 3,6 m) aus dem Programm genommen, bei den Kleinwagen (Länge ca. 4,0 m) und Kompakten (Länge ca. 4,4 m) sind CO2-arme Motorvarianten entfallen. Zuerst zu den Verbrennern:
Bei den Minis werden Fiat 500, Kia Picanto, Mitsubishi Space Star, Renault Twingo, Suzuki Ignis, Toyota Aygo und VW Up als 5L angeboten.
Bei den Kleinen gibt Audi A1, Citreön C3, Dacia Sandero, DS3, Ford Fiesta, Honda Jazz, Mazda 2, Opel Corsa und Mokka, Peugeot 208, Renault Clio, Seat Ibiza und Arona, Skoda Fabia, Suzuki Swift, Toyota Yaris und VW Polo in 5L-Ausführung.
Bei den Kompakten sind Audi A3, BMW 1´er und 2´er, Citreön C4, Fiat Tipo, Ford Focus, Honda Civic, Kia Cee´d und Niro, Mazda 3, Nissan Qashqai, Opel Astra und Crossland, Peugeot 308, Renault Megane, Seat Leom, Skoda Scala, Toyoto Corolla und C-HR sowie VW Golf in 5L-Variante erhältlich.
Bei höhen Klassen gibt es als 5L: Audi A4 und A5, BWM 3´er und 4´er, Lexus Hybrid, Mercedes C, Opel Insignia, Skoda Octavia.
Bei den Elektroautos sieht es auch bescheiden aus, wenn die CO2-Freisetzung korrigiert wird: nur Dacia Spring, Fiat E-500, Hyundai Kona E, Mini Cooper SE, Renault Twingo E und Megan EV40, Smart fortwo sowie VW E-Up sind echte 5L.
Auffällig sind die im neuen Modelljahr häufigen Änderungen bei den Normwerten sowie die teils heftigen Preissprünge (bis 15%). Haarsträubend ist, dass die Angabe der WLTP-Werte immer noch nicht verpflichtend ist, weil auch unter der neuen Bundesregierung die sog. "Verbrauchskennzeichnungsverordnung" nicht geändert wurde.
Dezember 2022: 1000 km je m²
Photovoltaikanlagen
sind auf vielen Dächern installiert, durch die aktuelle Energiepreiskrise
boomen sie. Bei Einfamilienhäusern sind es meistens Anlagen mit 5 bis 10 kW
Spitzenleistung. Deren Fläche beträgt mit heutigen Modulen 25 bis 50 m².
1
Quadratmeter Modulfläche hat eine Leistung von rund 200 Watt und produziert
unter günstigen Bedingungen (Südausrichtung, Neigung 30 Grad, unverschattet) etwa 200
Kilowattstunden (kWh) jährlich.
Durchschnittliche
batteriebetriebene Elektroautos brauchen etwa 20 kWh je 100 km (Bandbreite 15
bis 25 kWh/100 km). Je m² Modulfläche wird also die Strommenge für 1000 km
Fahrstrecke erzeugt! PKW fahren typischerweise 10.000 bis 15.000 km jährlich,
die dafür nötigen Strommengen können Solarstromanlagen erzeugen.
November 2022: E-Fuels
Mit E-Fuels werden synthetische Kraftstoffe bezeichnet, die in herkömmlichen Verbrennungsmotoren eingesetzt werden können. Eine Möglichkeit ist es, E-Fuels mit Strom herzustellen. Strom aus „grünen“ Quellen würde dann grünen, klimaneutralen Kraftstoff ergeben. Doch wie sieht die Energiebilanz aus?
Um 100 km Auto zu fahren werden bei unterschiedlichen Antrieb folgende Strommengen (Kilowattstunden, kWh) benötigt: Batteriestromer 20 kWh, Brennstoffzelle 40 kWh, E-Fuel 120 kWh (Quelle Agora Verkehrswende u.a.). Mit anderen Worten: der Weg über E-Fuels benötigt die 6-fache Strommenge für die gleiche Fahrleistung!
Positiv ist, dass die aufwändige Herstellung der Batterie eines Batteriestromers entfällt. Dennoch ist die Bilanz der E-Fuels unterm Strich grottenschlecht, es wird viel zu viel Strom benötigt. E-Fuel werden daher nur ein Nischenprodukt sein, z.B. um bestehende Fahrzeuge weiter nutzen zu können. Der Preis dieser Kraftstoffe wird hoch sein.
Oktober 2022: Neuwagenpreise
Die Inflation
hat auch die Neuwagenpreise erreicht. Batteriestromer sind sogar
überdurchschnittlich teurer geworden, aber auch herkömmliche „5L“ steigen im
neuen Modelljahr im Preis. Viele Modelle kosten nun 6 bis 10% mehr.
Moderat erhöht
wurden Audi A1/A3, Citröen C3/C4, Fiat 500 E, Ford Focus, Honda Jazz, Mazda 2,
Opel Astra, Seat Leon, Skoda Fabia, Smart fortwo, Suzuki Swift und Swace sowie VW up!
Teilweise
sind die Basisausführungen aktuell nicht erhältlich, was ebenfalls zu
Preissteigerungen führt.
September 2022: Flottengrenzwert 2021
2021 war das
erste Jahr, in dem der EU-Flottengrenzwert von Neufahrzeugen in Höhe von 95
g/km (WLTP) einzuhalten war. Im Vorjahr galt dieser Wert zwar auch schon, doch 2020
mussten ihn nur 95% der Fahrzeuge erreichen.
2020 hatten
einige Hersteller Probleme und es wurden Strafzahlungen fällig (Monatsthemen
März 2021). Für 2021 ist das laut der Nichtregierungsorganisation ICCT nicht
der Fall. Das hat zwei Gründe: zum einen wirkt sich der gestiegene Anteil von
Batteriestromern und Steckerhybriden aus, deren Stromverbrauch mit Null
angesetzt wird. Zum anderen wurden vermehrt sog. Pools gebildet, das ist der bilanzielle
Zusammenschluss von verschiedenen Herstellern.
Der
erfolgreichste Pool besteht aus Tesla, Honda, Landrover: Flottenwert 67 g/km. Einen
Pool haben auch BMW, Mini, Mercedes, Smart, Stellantis und Seat gebildet und unterschreiten
damit den Zielwert mit 6 g/km. Einen weiteren Pool haben VW und MG geformt: 3
g/km unter Ziel. Außerdem haben Mazda, Subaru, Suzuki, Toyota, Renault und
Nissan einen Pool gebildet: 1 g/km unter Ziel.
Nicht bekannt
ist die Höhe der Ausgleichszahlungen unter den Herstellern. Klar ist aber, dass
reine Elektroautohersteller erhebliche Beträge für ihre Teilnahme an der
Poolbildung erhalten.
August 2022: Abgasreinigung
Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich kürzlich mit der Frage der Abschaltung
von Abgasreinigungen beschäftigt. Mehrere Fahrzeughersteller hatten
Abschalteinrichtungen verwendet, z.B. das sogenannte „Thermofenster“.
Der EuGH hat
klargestellt, dass Abschalteinrichtungen nur zulässig sind, um eine
Beschädigung des Motors zu vermeiden und es keine andere technische Möglichkeit
gibt. Ob das der Fall ist müssen nationale Gerichte entscheiden.
Der EuGH hat
dabei betont, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, die einen großen Teil
des Jahres aktiv sind. Eine Abgasreinigung, die z.B. nur im
Außentemperaturbereich zwischen 15 und 33°C optimal arbeitet und außerhalb
dieser Grenzen nicht, ist unzulässig.
Spannend ist,
zu welchen Entscheidungen nun nationale Gerichte kommen.
Juli 2022: Dienstwagenprivileg
Dieses Privileg
kostet die deutschen Steuerzahler laut Umweltbundesamt jährlich über 3
Milliarden Euro. Die Hälfte des Subventionsvolumens kommt dabei den reichsten
20% der Bevölkerung zu Gute.
Haarsträubend
ist insbesondere die „Flatrate“: die Dienstwagennutzer zahlen für ihre
Privatnutzung einen fixen Betrag, der nur vom Listenpreis des Fahrzeuges
abhängt (1%-Methode). Es spielt keine Rolle, wie viele Kilometer gefahren werden,
wie schnell und damit verbrauchsintensiv gefahren wird und wie teuer der
Kraftstoff ist!
Gerade der
letzte Punkt zeigt, dass eine Zwei-Klassen-Gesellschaft entstanden ist.
Normalverbraucher stöhnen unter den hohen Kraftstoffkosten, für
Dienstwagennutzer sind sie wirtschaftlich belanglos.
Das
Dienstwagenprivileg gehört abgeschafft!
Juni 2022: fehlende WLTP-Werte
Auch unter
der neuen Bundesregierung gibt es bisher keinen Fortschritt bei der Änderung
der „Verbrauchskennzeichnungsverordnung“ von PKW. Aktuell gilt noch die aus dem Jahre
2011, wonach die veralteten NEFZ-Werte zu nennen sind. Diese sind etwa 20%
niedriger als die aktuellen WLTP-Werte und suggerieren sparsame Neuwagen. Aber die
Kraftfahrzeugsteuer von Neuwagen wird seit 1. September 2018, also seit fast 4
Jahren (!), nach den WLPT-Werten berechnet.
Von dieser
Verbrauchertäuschung wurde schon mehrfach berichtet. Neuwagenkäufer müssen
lange suchen, um die WLTP-Werte ihres zukünftigen Fahrzeuges zu erfahren. Manche
Hersteller nennen diese ergänzend zu den verpflichtenden NEFZ-Werten, andere
nicht. Besonders schwer sind die WLTP-Werte von den Herstellern Mitsubishi und Nissan zu erfahren.
Auch die
meisten Autozeitungen informieren unvollständig. Oftmals werden „Normangaben“
gemacht ohne zu nennen, ob diese nach NEFZ oder WLTP sind. Es bleibt also
weiterhin dem Autokäufer überlassen aktiv nachzufragen, um später keine Überraschung
bei der Höhe der Kfz.-Steuer zu erleben.
Mai 2022: Autokosten
In der
Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung wurde kürzlich von einer Studie
berichtet, welche die „wahren“ Kosten des Autofahrens analysierte. Betrachtet
wurde ein „Autofahrerleben“, hierfür wurden 750.000 km angesetzt. Im Ergebnis kam die Studie bei einem Opel
Corsa auf 599.000 EUR, bei einem VW Golf
auf 654.000 EUR und bei einem Mercedes GLC auf 957.000 EUR.
Einbezogen
wurden neben den Kosten, die der Autofahrer zahlt, auch die Kosten, welche die
Allgemeinheit trägt. Am Beispiel des Corsa wurden diese wie folgt beziffert: Infrastruktur
inklusive Parken 109.000 EUR, Luftverschmutzung 75.000 EUR, Klimawandel 22.000
EUR, Lärm 6.000 EUR, Sonstige 28,000 EUR. In der Summe sind die externen Kosten
also 240.000 EUR bzw. rund 40% der Gesamtkosten. Der Autofahrer zahlt 60% der Gesamtkosten
(360.000 EUR).
Die Studie
kam zu dem Schluss, dass die Externisierung der Kosten ungerecht ist. "Jeder fünfte
Haushalt hat kein Auto, aber alle bezahlen für das Autofahren“.
April 2022: "5L"-Gasautos
Eigentlich
ist es verrückt, in Zeiten von Gasknappheit an Gasautos zu denken. Aber es ist zum
einen zwischen Autogas (Erdölprodukt aus weltweiten Quellen) und Erdgas (etwa
50% aus Russland) zu unterscheiden. Außerdem sind beide Gasantriebe mit niedrigen
CO2-Werten, niedrigen Kraftstoffkosten (!) und moderaten Anschaffungskosten
verbunden.
Bei Autogas
ist Neuwagenangebot sehr beschränkt:
Dacia
Sandero, CO2 106 g/km, Autogasverbrauch 7,0 Liter je 100 km, Preis 10.990 €
Dacia Jogger,
CO2 118 g/km, Autogasverbrauch 7,8 Liter je 100 km, Preis 13.990 €
Renault Clio,
CO2 110 g/km, Autogasverbrauch 7,3 Liter je 100 km, Preis 20.490 €
Renault Captur,
CO2 117 g/km, Autogasverbrauch 7,7 Liter je 100 km, Preis 24.790 €
Bei
Erdgasautos sieht es so aus:
Audi A3 SB, CO2
108 g/km, Erdgasverbrauch 4,0 kg je 100 km, Preis 32.500 €
Audi A4 Avant
, CO2 119 g/km, Erdgasverbrauch 4,4 kg je 100 km, Preis 45.000 €
Audi A5 SB, CO2
116 g/km, Erdgasverbrauch 4,3 kg je 100 km, Preis 47.100 €
Seat Ibiza, CO2
106 g/km, Erdgasverbrauch 3,9 kg je 100 km, Preis 19.670 €
Seat Arona, CO2
106 g/km, Erdgasverbrauch 3,9 kg je 100 km, Preis 19.670 €
Seat Leon, CO2
103 g/km, Erdgasverbrauch 3,8 kg je 100 km, Preis 28.520 €
Seat Leon ST,
CO2 111 g/km, Erdgasverbrauch 4,1 kg je 100 km, Preis 31.710 €
Skoda Scala, CO2
98 g/km, Erdgasverbrauch 3,6 kg je 100 km, Preis 22.640 €
Skoda Kamiq, CO2
101 g/km, Erdgasverbrauch 3,7 kg je 100 km, Preis 23.890 €
Skoda Octavia,
CO2 98 g/km, Erdgasverbrauch 3,6 kg je 100 km, Preis 27.360 €
Skoda Octavia
Combi, CO2 100 g/km, Erdgasverbrauch 3,7 kg je 100 km, Preis 28.060 €
VW UP, CO2 103
g/km, Erdgasverbrauch 3,8 kg je 100 km, Preis 16.356 €
VW Polo, CO2 100
g/km, Erdgasverbrauch 3,7 kg je 100 km, Preis 22.765 €
VW Golf, CO2 110
g/km, Erdgasverbrauch 4,0 kg je 100 km, Preis 32.720 €
VW Golf Variant,
CO2 111 g/km, Erdgasverbrauch 4,1 kg je 100 km, Preis 33.830 €
Beide
Gasarten haben im Gasbetrieb Reichenweiten von etwa 300 bis 400 km. Dann wird
auf den immer vorhandenen Benzintank umgeschaltet. Bei den o.g. Autogasmodellen
erhöht sich dadurch die Reichweite um ca. 400 km, bei den Erdgasmodellen um
etwa 150 km.
Eine
Nachrüstung auf Erdgasantrieb ist nicht möglich. Die Umstellung von Benzinern
auf Autogasantrieb ist oft möglich.
März 2022: Kraftstoffkosten aktuell
Durch den Krieg in der Ukraine sind die Energiepreise drastisch gestiegen.
Ein sparsames Fahrzeug ist momentan so wertwoll wie noch nie.
Die aktuellen Kraftstoffkosten je 100 km sehen in der 4-Meter-Klasse je nach Motortechnik etwa wie folgt aus:
Benziner: Verbrauch 6 Liter, Literpreis 2,00 EUR, Kosten 12 EUR
Diesel: Verbrauch 5 Liter, Literpreis 2,00 EUR, Kosten 10 EUR
Autogas: Verbrauch 8 Liter, Literpreis 1,00 EUR, Kosten 8 EUR
Erdgas: Verbrauch 5 kg, Kilogrammpreis 1,40 EUR, Kosten 7 EUR
Strom: Verbrauch 20 kWh, kWh-Preis 0,35 EUR, Kosten 7 EUR
In den höheren Fahrzeugklassen liegen Verbrauch und Kosten 10 bis 50% darüber.
Februar 2022: Kleine Batteriestromer
Im
vergangenen Jahr wurden über 350.000 Batteriestromer in Deutschland zugelassen.;
80% mehr als im Vorjahr, Marktanteil nun rund 14%. Die mit Abstand beliebtesten
Modelle waren Tesla 3, VW E-Up, VW ID3 und Renault Zoe.
Im Dezember
war der Up dank seiner elektrischen Version sogar Platz 1 der gesamten
Neuzulassungen und hat damit den Golf entthront. Dass obwohl er im Jahr
2021 gar nicht bestellt werden konnte (soll in Kürze wieder möglich sein) und die
Auslieferungen alte Bestellungen waren.
Durch die
hohe Förderung (insgesamt über 9000 EUR) sind Kleinwagen besonders attraktiv.
Bei den „Minis“ (ca. 3,60 m) sind aktuell Dacia Spring, Fiat 500, Renault
Twingo Electric und Smart EQ erhältlich. Eine Klasse darüber (ca. 4,00 m) sind
es BMW i3, Honda-e, Opel Corsa-e, Opel Mokka-e, Peugeot e-208 und Renault Zoe.
Sehr
interessant könnte das neue Modell „Delphon“ des chinesischen Hersteller BYD
werden: Länge 4,10 m, Gewicht ca. 1500 kg, Leistung ab 70 kW, Batterie ab 31
kWh, Wärmepumpe serienmäßig. Für Europa wird ein Preis ab etwa 20.000 EUR erwartet. Allerdings wird dieses
Modell frühestens 2023 erhältlich sein.
Januar 2022: Modelljahr 2022
Das Angebot
an „5L´s“ hat sich praktisch nicht verbessert. Einzelne Modelle oder Varianten
sind bei manchen Herstellern hinzugekommen, andere entfallen.
Haarsträubend
ist nach wie vor, dass mehr als drei (!) Jahre nach Umstellung der
Kraftfahrzeugsteuer auf die WLTP-Norm (Sept. 2018) die Hersteller noch die
veralteten, irrelevanten NEFZ-Werte nennen. Grund ist die immer noch nicht
erfolgte Änderung der Verbrauchskennzeichnungsverordnung.
Das
Marktangebot bei den „Verbrennern“ sieht so aus:
Bei den Minis
werden C1/108/Aygo, Panda und 500, i10, Space Star sowie Twingo, Celerio, Ignis
und Up als „5L“ angeboten.
Bei den
Kleinwagen sind es C3, Sandero, Fiesta, Jazz, Mazda 2, Corsa, 208, Clio, Ibiza,
Fabia, Swift, Yaris und Polo; (oft nur in einer Version).
Bei den
Kompakten gibt es A3, 1´er, C4 Cactus, Focus, Ioniq, Ceed, Niro, Astra, 308,
Megane, Leon, Scala, Corolla und Golf; auch hier meist nur eine Version.
In höheren
Klassen/SUV sind es nur Ausführungen von C3 Aircross, Mokka, Crossland, 2008, C-Klasse,
Arona, Kamiq, CR-H, UX250h, ES300h und Octavia.
Elektroautos
werden bzgl. Heizsystem und Batteriekapazität korrigiert (siehe „runterladen“.
Danach sind 5L´s: i3 (mit Wärmepumpe; WP), Spring, E-500, Life, Ioniq, Kona (mit
WP), E-Niro (mit WP), E-Soul (mit WP), E-Mini, E-Twingo, Zoe (mit WP), Smart,
E-Up, ID3 (mit WP).
Bei den
„Steckerhybriden“ (Plug-In) sind es korrigiert: A3, Q3, Ioniq, Ceed, X-Ceed,
Niro, Prius, Golf.
Mehr im
aktuellen Katalog 59 (Januar 2022).
Dezember 2021: CO2-Korrektur Steckerhybride
Für die
CO2-Korrektur bei Batteriestromern (BEV) gibt es seit 2019 Berechnungen. Darin fließen
die CO2-Freisetzung der Stromerzeugung und die der Batterieproduktion sowie Art
der Fahrzeugheizung (Widerstandsheizung oder Wärmepumpe) ein.
Mit der
gleichen Systematik gibt es seit 2021 eine CO2-Korrektur für Steckerhybride
(Plug-In). Herausgestellt hat sich dabei, dass nur wenige maximal 120 g/km CO2-Freisetzung
erreichen.
Konkret sind
das die Steckerhybrid-Versionen von Audi A3 (116 g/km), Audi Q3 (116 g/km), DS4
(120 g/km), Hyundai Ioniq (92 g/km), Kia Ceed (97 g/km), Kia X-Ceed (103 g/km),
Kia Niro (111 g/km), Toyota Prius (90 g/km) und VW-Golf (112 g/km).
Im
Unterschied zu Batteriestromern ist das grundsätzliche Problem bei
Steckerhybriden, dass die elektrische Fahrweise nicht zwingend ist. Sie können
auch nur mit Verbrennungsmotor fahren. Aus diesem Grund ist es seitens der neuen
Regierung geplant, Steckerhybride zukünftig nur zu fördern, wenn ein
elektrischer Anteil von mindestens 30% nachgewiesen wird.
November 2021: US-Verbrauchsnorm EPA
In Europa
gilt seit 2019 die Verbrauchsnorm WLTP, die gegenüber der Vorgängernorm NEFZ mehr
Genauigkeit gebracht hat. Die Realverbräuche liegen aber immer noch ca. 20%
über WLTP (bei NEFZ waren es zuletzt etwa 40%). Hauptmanko von WLTP ist die nicht
berücksichtigte Klimatisierung.
Die USA sind
hier einen Schritt weiter gegangen. In der dort geltenden EPA-Norm gibt es 5
Fahrzyklen: Stadt, Autobahn, Warmwetter, Kaltwetter und Hochgeschwindigkeit.
Die so ermittelten Normwerte rücken recht nah an die Realverbräuche.
Besonders
hilfreich ist die EPA-Norm bei Elektroautos, denn der im Unterschied zu
Verbrennern zusätzliche Verbrauch zur Fahrzeugheizung ist hier enthalten. Käufer
von Elektroautos sollten daher unbedingt auf Verbrauch und Reichweite nach EPA
achten. Nachfolgend einige Beispiele (Werte jeweils WLTP/EPA):
Audi e-tron
(71 kWh): Verbrauch: 21/25 kWh je 100 km; Reichweite: 350/300 km
BMW i3 (42
kWh): Verbrauch 15/18 kWh je 100 km; Reichweite: 310/250 km
Fiat 500 (24
kWh): Verbrauch: 14/17 kWh je 100 km; Reichweite: 190/160 km
Hyundai Ioniq
(38 kWh): Verbrauch: 14/16 kWh je 100 km; Reichweite: 310/270 km
Nissan Leaf
(40 kWh): Verbrauch 17/19 kWh je 100 km; Reichweite: 270/240 km
Opel Corsa-e
(50 kWh): Verbrauch: 17/20 kWh je 100 km; Reichweite: 350/300 km
Renault Zoe (44
kWh): Verbrauch: 18/20 kWh je 100 km; Reichweite: 320/290 km
Skoda Enyaq iV
(55 kWh): Verbrauch: 16/19 kWh je 100 km; Reichweite: 360/300 km
Smart EQ (18
kWh): Verbrauch 15/18 kWh je 100 km; Reichweite: 130/110 km
Tesla 3 (55
kWh netto): Verbrauch: 14/16 kWh je 100 km; Reichweite: 450/390 km
VW E-UP (37
kWh): Verbrauch: 15/18 kWh je 100 km; Reichweite: 250/220 km
VW ID3 (55
kWh): Verbrauch: 15/18 kWh je 100 km; Reichweite: 330/290 km
Oktober 2021: Thermofenster
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet demnächst über die Legalität der sogenannten "Thermofenster". Das ist eine besondere Motorsteuerung von Dieselmotoren, welche eine optimale Abgasreinigung nur in einem Außentemperturbereich von etwa +10 bis +30°C ermöglicht.
Die Hersteller und deren Anwälte argumentieren mit Motorschutz, der eine geminderte Abgasreinigung erlauben würde.
Sie ignorien, dass in der betreffenden
EU-Verordnung 715/2007 im Artikel 5 zuerst steht, dass das
Fahrzeug "unter normalen
Betriebsbedingungen" die
Anforderungen einhalten muss. Später kommen verschiedene Ausnahmen wie Startphase und Motorschutz.
Eigentlich ist die Sache recht einfach: Winter und Sommer sind normal, also muss die Abgasreinigung auch an kalten und heißen Tagen funktionieren. Mal sehen wie der EuGH entscheidet.
September 2021: Rückgang der CO2-Werte?
Das Kraftfahrtbundesamt
(KBA) weist in seinen Pressemitteilungen zu den monatlichen Neuzulassungen
einen kontinuierlichen Rückgang der mittleren CO2-Werte aus. Betrug der Wert im
Januar 2019 noch 158 g/km, waren es im Juli 2021 nur noch 123 g/km. Also ein
Rückgang von 22% in 2,5 Jahren!
Das klingt
gut, es aber nur ein Berechnungseffekt. Denn die Batteriestromer, deren Anteil
an den Neuzulassungen im o.g. Zeitraum von 2 auf 11% gestiegen ist, gehen mit 0
g/km in die Rechnung ein. Steckerhybride gehen mit etwa 40 g/km ein, ihr Anteil
ist von 1% auf 13% gestiegen.
Daraus lässt
sich leicht ableiten, dass der CO2-Wert der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor
nicht gesunken ist, sondern bei etwa 160 g/km verharrt. Der vermeintliche
Rückgang des CO2-Ausstoßes neuer Fahrzeuge ist nur ein Rechentrick.
August 2021: Kraftstoffpreis je Kilowattstunde
Aktuell kostet
ein Liter des gängigsten Kraftstoffes (Super E5) etwa 1,60 EUR. Dafür erhält
man eine Energiemenge von 9 Kilowattstunden (kWh), der Preis je kWh beträgt
also rund 18 cent.
Bei Diesel
kostet der Liter etwa 1,40 EUR und der Energiegehalt ist 10 kWh je Liter. Der Preis je
kWh beträgt also 14 cent. Hauptgrund hierfür ist, dass bei Diesel geringere Mineralölsteuern
anfallen.
Autogas (LPG)
kostet derzeit etwa 70 cent je Liter und enthält rund 7 kWh. Der kWh-Preis
beträgt also nur 10 cent. Grund hierfür sind wiederum niedrige Steuern, die
allerdings befristet sind.
Erdgas (CNG)
kostet etwa 1,10 EUR je Kilogramm (H-Gas) und enthält 13 kWh, der kWh-Preis
beträgt rund 9 ct. Auch dies resultiert aus niedrigen Steuern.
Alleine die Preise je Liter bzw. Kilogramm sind also nicht aussagekräftig, auch der
Energiegehalt zählt. Anders ausgedrückt: bei gleichem kWh-Preis wie Super E5 würden
sich folgende die Kraftstoffpreise ergeben: Super E5 1,60 EUR je Liter, Diesel 1,80 EUR je Liter, Autogas
1,30 EUR je Liter, Erdgas 2,10 EUR je kg.
Juli 2021: CO2-Ausstoß von Elektroautos
Durch die
Presse ging kürzlich wieder die Nachricht, dass Elektroautos nicht so
klimafreundlich sind wie angenommen, weil auch die Stromerzeugung einbezogen
werden muss. Das ist richtig und zugleich keine neue Erkenntnis.
Im deutschen
Strommix sind nur wenige Stromer besser als „5-Liter-Autos“, siehe Korrektur
2021. In Ländern mit viel Kohlestrom sind sie deutlicher schlechter als
Verbrenner, in Ländern mit viel Wasserkraft dagegen deutlich besser.
In der
Tendenz wird die Stromerzeugung in den meisten Ländern „grüner“. Dies ist ein
mühsamer aber sich abzeichnender Prozess. Gleichzeitig wird die Produktion
herkömmlicher Kraftstoffe immer aufwändiger und verlustreicher.
Elektroautonutzer
können ihre persönliche Bilanz durch zwei Maßnahmen optimieren: Erstens ein in
der Praxis sparsames Modell wählen (die Bandbreite liegt bei etwa 15 bis 25 kWh
je 100 km), zweitens grünen Strom kaufen oder eine eigene Solaranlage bauen:
Schon eine Anlage mit 2 kW (Größe ca. 10 m²) erzeugt die Strommenge, die ein
sparsamer Stromer für 10.000 Jahreskilometer benötigt und kostet nur noch rund
3.000 EUR.
Juni 2021: Verbrauchertäuschung
Die
Verbrauchsnorm WLTP gilt seit fast 3 Jahren, aber Neuwagenanbieter in
Deutschland müssen noch die Werte der veralteten NEFZ-Norm nennen. Grund ist
die immer noch nicht angepasste PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
(Pkw-EnVKV), für die das Wirtschaftsministerium mit Herrn Altmaier an der
Spitze verantwortlich ist. Kürzlich war in der Presse zu lesen, dass die
überfällige Novellierung 2021 nicht mehr kommt. Also wird es auch im 4. Jahr
nach WLTP-Inkrafttreten zum Beispiel so aussehen:
Autokäufern
wird ein Verbrauch nach alter Norm (NEFZ) von 5 Litern Super je 100 km genannt, was bei
aktuellen Kraftstoffpreisen etwa 8 EUR Kraftstoffkosten je 100 km bedeutet. Der
WLTP-Wert beträgt etwa 6 Liter, die Kraftstoffkosten eta 9,50 EUR. Außerdem errechnet
sich die Fahrzeugsteuer nach WLTP und ist deutlich höher als auf Basis NEFZ.
Und der Realverbrauch liegt im Beispiel bei etwa 7 Litern je 100 km, Kosten rund 11 EUR. Hier passiert eine massive Verbrauchertäuschung, die dem
Wirtschaftsminister anzulasten ist!
Aber auch die
PKW-Hersteller sind nicht draußen. Sie müssen zwar die NEFZ-Werte nennen, aber
sie können auch die WLTP-Werte nennen. Das passiert jedoch selten, meistens
findet sich in den Werbeunterlagen nur der Hinweis, dass die WLTP-Werte „abweichend“
sind.
Mai 2021: Verbrenner-Ende
Viele Länder
haben Beschlüsse über ein Zulassungs- oder Verkaufsverbot von neuen PKW mit
Verbrennungsmotoren gefasst.
Am frühsten
ist das mit 2025 (also in weniger als 4 Jahren!) in Norwegen der Fall. Eine
große Zahl von Ländern hat 2030 als Datum beschlossen, hierzu gehören Dänemark,
Schweden, Großbritannien, Irland, Island, Niederlande, Slowenien, Israel. 2035
folgen Finnland und Thailand, außerdem die US-Bundesstaaten Kalifornien,
Massachusetts und New Jersey. Für 2040 haben das Verbrenner-Ende Frankreich,
Lettland und Spanien angekündigt.
Es dürfte
damit klar sein, dass die Jahre von neuen Benzinern oder Diesel gezählt sind. Zwar
werden wahrscheinlich nicht alle Beschlüsse punktgenau umgesetzt, aber die
Richtung ist eindeutig. Batterieelektrischen Antrieben gehört die Zukunft, auch
die Brennstoffzelle wird eine gewisse Rolle spielen.
April 2021: Synthetische Kraftstoffe
Synthetische
Kraftstoffe werden häufig mit dem Klimaschutz-Argument propagiert. Der Ansatz
ist, mit grünem Strom solche Kraftstoffe herzustellen und in herkömmlichen
Fahrzeugen und Motoren einzusetzen. Klingt erstmal gut, aber wie sieht die
Energiebilanz aus?
Umweltverbände
und andere Initiativen sehen das kritisch, weil sehr viel Strom zu Herstellung
der synthetischen Kraftstoffe gebraucht wird. Im Vergleich zur
batterieelektrischen Nutzung wird etwa die fünffache Strommenge benötigt. Für z.B. 100
km Autofahren werden dann 100 statt 20 Kilowattstunden Strom verbraucht. Klingt
gar nicht gut.
Ein Argument
ist, dass überschüssiger Grünstrom (z.B. bei viel Wind) zur Herstellung von
synthetischen Kraftstoffen genutzt könnte statt ungenutzt zu bleiben. Da ist
zwar was dran, aber Produktionsanlagen für synthetische Kraftstoffe würde
nsicher nicht nur bei überschüssigem Grünstrom betrieben. Sie würden so viel
produzieren wie möglich und dabei überwiegend „normalen“ grünen oder gar jede
Art von Strom einsetzen. Dann ist die Energiebilanz verheerend.
Fazit:
Synthetische Kraftstoffe sind ein Irrweg.
März 2021: CO2-Flottenwerte erreicht?
Vergangenes Jahr
mussten die Fahrzeughersteller erstmals CO2-„Flottenziele“ einhalten. Betrachtet
wurden 2020 allerdings nur 95% der verkauften Fahrzeuge, die übrigen (mit den
höchsten Werten) wurden übergangsweise nicht in die Bilanz einbezogen. Außerdem
zählen Fahrzeuge mit CO2-Wert unter 50 g/km doppelt, verändern also die Bilanz
merklich. Grundsätzlich sind die Vorgaben nicht für alle Hersteller gleich,
sondern hängen von den Fahrzeuggewichten der jeweiligen Fahrzeugflotte ab.
Wie sieht es
im Ergebnis aus? Daimler hat wohl eine Punktlandung hingelegt, was sich insbesondere
aus dem gestiegenen Absatz von Stecker-Hybriden und deren niedrigen CO2 -Werten
(unter 50 g/km) ergibt. Auch BMW hat seine Vorgabe erreicht, aus den
gleichen Gründen wie Daimler. Bei der PSA-Gruppe hat ebenfalls ihr Soll
erfüllt, auch hier infolge der Elektrifizierung von Antrieben. Für die
Toyota-Gruppe waren die Werte aufgrund der ohnehin vielen Hybridantriebe kein
Problem. Beim VW-Konzern gab es wohl eine leichte Überschreitung des Flottenzieles
von rund 1 g/km. Hört sich wenig an, führt aber zu einer Strafzahlung von rund
100 Millionen EUR. Fiat/Chrysler hat die Zielwerte deutlich überschritten, ist aber
durch Poolbildung mit Tesla einer Strafzahlung an die EU entkommen (was Meldungen
zufolge Tesla über 1 Milliarde Einnahmen beschert hat). Ähnliche Wege gingen
auch Mazda (Pool mit Toyota) und Honda (Pool mit Tesla). Ein weiteres CO 2 -Bündis
gingen Renault, Nissan und Mitsubishi mit dem Erfolg ein, dass keine
Strafzahlungen fällig werden.
Man darf
gespannt auf das laufende Jahr sein. Jetzt werden nämlich 100% der verkauften
Fahrzeuge betrachtet und die Mehranrechnung (von Fahrzeugen unter 50 g/km) reduziert sich auf
den Faktor 1,67 (statt 2).
Februar 2021: Antriebsarten und CO2-Ausstoß
Die Ansicht, bei PKW seien Diesel das
klimaschonendste Antriebskonzept, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Der Blick
auf die CO2-Werte der verschiedenen Antriebsarten zeigt ein anderes Bild: am
niedrigsten liegen die Benzinhybride von Toyota, es folgen die
Erdgasausführungen von VW, danach kommen Dieselantriebe und am Ende
herkömmliche Benziner. Netzbetriebene Stromer haben eine Sonderrolle, weil die
mit der Stromerzeugung verbundene CO2-Freisetzung nicht (!) eingerechnet wird.
Erfolgt dies, liegen sie irgendwo in der Mitte der o.g. Reihenfolge. Aber ihre
Position ist durch mehr Grünstrom ausbaufähig. Beispiele in verschiedenen
PKW-Klassen sind:
Kleinwagen
Toyota Yaris Hybrid (Benzin): 87 g/km
VW Polo TGI (Erdgas): 101 g/km
VW Polo TDI (Diesel): 125 g/km
VW Polo TSI (Benzin): 126 g/km
Kompaktwagen
Toyota Corolla Hybrid (Benzin): 102 g/km
VW Golf TGI (Erdgas): 111 g/km
VW Golf TDI (Diesel): 113 g/km
VW Golf TSI (Benzin): 120 g/km
Mittelklasse
Toyota Prius Hybrid (Benzin): 104 g/km
Skoda Octavia TGI (Erdgas): 105 g/km
Skoda Octavia TDI (Diesel): 111 g/km
Skoda Octavia TSI (Benzin): 115 g/km
Oberklasse
Lexus ES300 Hybrid (Benzin): 120 g/km
Mercedes E200d (Diesel): 127 g/km
Mercedes E200 (Benzin): 162 g/km
Januar 2021: Modelljahr 2021
Das Angebot
an „5L´s“ ist derzeit bescheiden. Bei manchen Herstellern (Mercedes) sind
diese entfallen, bei anderen sind Modelle hinzugekommen (Opel, Kia, Renault).
Haarsträubend
ist, dass mehr als zwei Jahre nach Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer auf die
WLTP-Norm (Sept. 2018) die Hersteller noch die veralteten, irrelevanten
NEFZ-Werte nennen. Grund ist die immer noch nicht erfolgte Änderung der
Verbrauchskennzeichnungsverordnung (Wirtschaftsministerium).
Das Marktangebot
bei den „Verbrennern“ sieht so aus:
Bei den Minis
werden C1/108/Aygo, Panda und 500, i10, Space Star sowie Twingo, Celerio, Ignis
und Up als „5L“ angeboten.
Bei den
Kleinwagen sind es C3, Sandero (neu), Fiesta, Jazz, Mazda 2, Corsa, 208, Clio,
Ibiza, Fabia, Swift (neu), Baleno, Yaris und Polo; im Gegensatz zu früher meist
nur in einer Version.
Bei den
Kompakten gibt es A3, 1´er, C4 Cactus, Focus, Ioniq, Ceed, Niro, CT200h, Astra, 308, Megane, Leon (neu), Scala, Corolla
und Golf; auch hier meist nur eine Version.
In höheren
Klassen/SUV sind es nur Ausführungen von C3 Aircross, Mokka (neu), Crossland, 2008,
Arona, Kamiq, CR-H, UX250h, ES300h und Octavia.
Elektroautos
werden bzgl. Heizsystem und Batteriekapazität korrigiert (siehe „runterladen“.
Danach sind 5L´s: i3 (mit Wärmepumpe; WP), E-500, Life, Ioniq, Kona (mit WP),
E-Niro (mit WP), E-Soul (mit WP), E-Mini, E-Twingo, Zoe (mit WP), E-Mii,
E-Citigo, E-Smart, E-Up.
Mehr im
aktuellen Katalog 55 (Januar 2021).
Dezember 2020: Steckerhybride im Verruf
„Plug-In
Hybride“, also PKW mit Verbrennungs- und Elektromotor, die mit Stecker geladen
werden können, sind in Verruf geraten.
Im Norm-Messverfahren
(WLTP) werden sie zunächst mit Strom gefahren, später mit Kraftstoff. Dadurch
ergeben sich merkwürdige Werte. Z.B. verbraucht der Passat GTE 14 kWh Strom
plus 1,4 Liter Benzin je 100 km und hat einen CO2-Wert von 27 g/km. Dies ist
verwirrend, insbesondere wenn in Autozeitungen o.ä. nur der Kraftstoffverbrauch
genannt wird.
Das Problem
ist, dass im Gegensatz zu reinen Elektroautos die Steckerhybride zwar mit Strom
fahren können, es aber oft nicht oder nicht im gedachten Umfang werden. Das
Stromtanken ist mühsam, weil infolge kleiner Akkus nur kleine Mengen und
dementsprechend oft geladen werden kann.
Im
Alltagsbetrieb sind nach verschiedenen Studien die elektrischen Anteile viel
geringer als unterstellt und damit auch der tatsächliche CO2-Ausstoß wesentlich
höher als der Normwert.
Eine hohe
stattlichen Förderung, wie derzeit mit rund 7.000 EUR je Fahrzeug der Fall, ist
aus diesem Grund nicht sinnvoll. Oder sie ist an den Nachweis zu koppeln, dass eine elektrische Nutzung entsprechend der Norm erfolgt.
November 2020: Firmenwagen
In den
Autozeitungen findet man regelmäßig Beiträge über die Vorzüge von Firmenwagen.
Der Arbeitgeber kauft das Auto und stellt es dem Arbeitnehmer für dienstliche
und private Nutzung zur Verfügung. Alle Kosten werden übernommen, Kraftstoff, Werkstatt,
Versicherung, Steuer usw.
Die private
Nutzung wird pauschal aus dem Bruttolistenpreis des Autos ermittelt. Angesetzt
werden davon monatlich 1% plus 0,03% je Entfernungskilometer Wohnung bis
Arbeitsstätte. Für den so errechneten Wert entstehen auch Beiträge der
Sozialversicherung.
Für die
Anzahl der auch privat genutzten Firmenwagen gibt es nur Schätzungen, denn die
Statistiken (z.B. Kraftfahrtbundesamt) kennen nur „gewerbliche Zulassungen“,
die auch nicht privat genutzte Firmenfahrzeuge erfassen. Geschätzt werden etwa 40% der
Neuzulassungen, das sind jährlich über eine Million PKW, auch privat genutzt.
Etwa 10% der Fachkräfte und 50% der Führungskräfte haben inzwischen einen
Firmenwagen.
Die pauschale
Bewertung der Privatnutzung führt dazu, dass viel und schnelles Fahren mit
keinen Mehrkosten für die Nutzer verbunden ist. Kein Wunder, dass der Skiurlaub
in Österreich oder die Fahrt zur Ferienwohnung in Schleswig-Holstein sehr
beliebt sind. Mit dieser Regelung ist keine Verkehrswende möglich!
Richtig wäre
es, die private Fahrleistung als Grundlage bei Steuer und Sozialversicherung
heranzuziehen. Außerdem sollte der Kraftstoffverbrauch gedeckelt werden:
höheren Verbrauch als die Normwerte (WLTP) zahlt der Firmenwagennutzer selbst.
Oktober 2020: Wasserstoff ?
Die
Bundesregierung hat die „Nationale Wasserstoffstrategie“ formuliert, wonach
Wasserstoff ein Schlüsselelement der Energiewende sein soll. Insbesondere bei
der Mobilität (PKW, LKW, Flugzeuge) soll „grüner“ Wasserstoff zu Anwendung
kommen.
Wie sieht die
Energiebilanz am Beispiel PKW aus? Auf eine Fahrstrecke von 100 km wird etwa 1
kg Wasserstoff verbraucht. Zur Herstellung dieser Menge werden rund 40
Kilowattstunden (kWh) Strom benötigt. Das ist die doppelte Menge im Vergleich
zum batterieelektrischen Antrieb, bei dem im Mittel 20 kWh Strom je 100 km benötigt
werden. Strom, insbesondere grüner Strom, steht aber nur begrenzt zur
Verfügung.
Wasserstoff
kommt daher nur bei Anwendungen in Frage, die batterieelektrisch nicht oder nur
eingeschränkt möglich sind. Das sind vor allem Langstreckenfahrten, bei denen
das häufige Nachladen nicht praktikabel ist. In Anbetracht der Nutzungsprofile
der meisten Fahrzeuge - Nah- und Regionalverkehr - ist der batterieelektrische
Antrieb in den meisten Fällen die bessere Lösung.
Hinzu kommt
die Kostenfrage: alltagstaugliche batterieelektrische Autos sind inzwischen ab
etwa 20.000 EUR zu erhalten, wasserstoffbetriebene Modelle kosten ein Mehrfaches
davon. Auch bei Wartung und Instandhaltung ist von weit höheren Kosten auszugehen.
Wasserstoff passt nur selten!
September 2020: Kleine Hybride
Im Modelljahr
2021 bieten mehrere Hersteller sogenannte Vollhybride in der Kleinwagenklasse (Länge
rund 4 m) an. Das sind Fahrzeuge mit Benzin und Elektromotor, die auch rein
elektrisch fahren können. Gegenüber herkömmlichen Benzinern sind Verbrauch und
CO2-Ausstoß etwa 20% niedriger.
Bei Hybrid-Altmeister
Toyota ist es die Neuauflage des Yaris Hybrid mit modifizierten Komponenten.
Saugbenziner 1.5 Liter (nun 3-Zylinder) plus Elektromotor, Systemleistung 85
kW. Das Getriebe arbeitet wie bisher stufenlos automatisch (CVT). Der Normverbrauch
(WLTP) beträgt 4,3 L/100km, der CO2-Wert ist 97 g/km, etwa 10% niedriger als
beim Vorgänger. Die Fahrzeugabmessungen sind kaum verändert, das Gewicht mit
ca. 1050 kg sogar geringer im Vergleich zum Vorgänger. Listenpreis
ab rund 20.000 EUR.
Honda bietet
den neuen Jazz hierzulande ausschließlich als Hybrid an. Hier sind ein 1.5-Liter
(4 Zylinder) mit zwei Elektromotoren
kombiniert, die Systemleistung ist 80 kW. Auch hier ist ein Automatikgetriebe
vorhanden. Der Jazz verbraucht nach Norm (WLTP) 4,5 Liter je 100 km und stößt
102 g/km CO2 aus. Er ist etwas größer als der Yaris und merklich schwerer (ca.
1200 kg). Listenpreis ab 22.000 EUR.
Von Renault
gibt es nun den Clio auch als Hybrid. Ähnlich dem Jazz wird ein 1.6-Liter
Vierzylinder mit zwei Elektromotoren kombiniert. Die Systemleistung ist hier
103 kW. Das Getriebe
arbeitet automatisch. Der Normverbrauch (WLTP) beträgt 4,2 L/100km, der CO2-Wert
ist 96 g/km. Der Clio ist ähnlich groß wie der Jazz und wiegt noch mehr (ca. 1300 kg). Listenpreis
ab 22.500 EUR.
August 2020: Kfz.-Steuer ab 2021
Die
Kraftfahrzeugsteuer für PKW soll sich im nächsten Jahr ändern. Beibehalten
werden dabei die beiden Komponenten - Hubraum und CO2-Wert. Die Hubraumkomponente
bleibt unverändert: Je angefangene 100 ccm sind bei Benzinern 2 EUR und bei
Dieseln 9,50 EUR zu zahlen. Die CO2-Komponente hat unverändert eine Freigrenze von 95 g/km, darüber
wird es nun progressiv.
Von 96 bis
115 g/km ist der Preis 2,00 EUR je g/km (wie bisher), von 116 bis 135 g/km
kommen 2,20 EUR je g/km hinzu, von 136 bis 155 kommen 2,50 EUR je g/km dazu,
von 156 bis 175 g/km kommen 2,90 EUR hinzu, von 176 bis 195 g/km kommen 3,40
EUR je g/km dazu und ab 195 g/km kommen 4,00 EUR hinzu.
Der
tatsächliche Effekt ist geringer als es scheint: bei einem PKW mit CO2-Wert von
155 g/km betragen die Mehrkosten 14 EUR/a, bei 175 g/km sind es 32 EUR/a und
bei 195 g/km 60 EUR jährlich.
Neu ist auch
ein Bonus für Fahrzeuge unter 95 g/km in Höhe von 30 EUR. Bei einem Benziner
bis 1400 ccm würde sich in Summe eine negative Steuer ergeben, vermutlich ist
die tatsächliche Steuer dann „Null“.
Grundlage der
CO2-Werte ist seit fast 2 Jahren (01.09.2018) die WLTP-Verbrauchsnorm. Irrsinniger
Weise sind die Fahrzeughersteller noch nicht verpflichtet die WLTP-Werte
anzugeben. Die „Verbrauchskennzeichnungs-Verordnung“ stockt im
Wirtschaftsministerium.
Juli 2020: Kaufprämie
Entgegen den
Erwartungen gibt es im Rahmen des Konjunkturprogramms keine Kaufprämie für
herkömmliche Verbrenner. Vielmehr wird die staatliche Förderung der
Batterie-Stromer von 3000 auf 6000 EUR erhöht (bei unveränderter
Herstellerprämie von 3000 EUR netto). In Summe werden diese Fahrzeuge also mit
rund 9.500 EUR (mit Umsatzsteuer) gefördert. Per Steckdose aufladbare Hybridmodelle
erhalten ebenfalls eine höhere Förderung, hier sind es in Summe gut 7.000 EUR.
Die
Nichtförderung der „alten“ Technologie ist zunächst naheliegend. Aber es wird
verkannt, dass Batteriestromer und Steckerhybride bei Berücksichtigung der mit
der Batterieherstellung sowie der Stromerzeugung verbundenen CO2-Freisetzung
derzeit kaum oder gar keine Klimavorteile haben. Insbesondere die
Steckerhybride sind hier kritisch zu sehen, weil sie auch ohne Stromnutzung
fahren können, die angenommene Wirkung also nicht sichergestellt ist.
Hinzu kommt,
dass die geförderten Fahrzeuge kaum lieferbar sind. Der Autor dieser Zeilen hat
im Oktober letzten Jahres einen E-UP bestellt, der noch nicht geliefert wurde.
Laut örtlichem Händler ist die Jahresproduktion bereits ausverkauft!
Sinnvoll im
Sinne von Klimaschutz und Wirtschaftsförderung wäre die Ausweitung der
Förderung auf klimaschonende herkömmliche Verbrenner. Da das konkrete europäische
Ziel für 2021 ein maximaler durchschnittlicher Verbrauch aller Neuwagen von 95
g/km (NEFZ) ist, sollten die PKW gefördert werden, deren NEFZ-Wert maximal 95
g/m ist. Dies entspricht etwa einem WLTP-Werte von 115 g/km.
Vermutlich
ist die Politik diesen Weg nicht gegangen, weil viele der dann geförderten
Fahrzeuge von japanischen Herstellern kämen, vor allem Toyota. Bei den
deutschen Herstellern hat nur der VW-Konzern eine größere Zahl entsprechender
Fahrzeuge im Programm, insbesondere in Form der Erdgas-PKW.
Juni 2020: Kilowattstunden (kWh) und Liter
Je 100 km
verbrauchen Elektroautos ca. 20 kWh Strom und vergleichbare Dieselmodelle etwa
5 Liter Kraftstoff, was nominal 50 kWh Energie entspricht. Aber bei dieser
Betrachtung werden Äpfel mit Birnen verglichen. Um 20 kWh Strom im Kraftwerk
herzustellen werden rund 50 kWh Brennstoff benötigt. Um 50 kWh Kraftstoff
herzustellen werden etwa 55 kWh Rohöl benötigt. Die Energiebilanz von
Elektroautos ist somit zwar merklich, aber nicht um Faktoren besser als die von
Verbrennern. Selbst bei grünem Strom gilt das, denn Strom könnte statt
Elektroautos anzutreiben auch für Wärmepumpen eingesetzt werden. Dabei ersetzen
20 kWh Strom etwa 70 kWh Brennstoff! Fazit: Strom möglichst grün erzeugen und
damit Wärmepumpen und Elektroautos betreiben.
Auch der
Ansatz, „Diesel sind sparsam, weil sie
am wenigsten Liter verbrauchen“ greift zu kurz. Ein Liter Diesel enthält 10 kWh
Energie, ein Liter Benzin 9 kWh Energie und ein Liter Autogas 7 kWh. Mit
anderen Worten: ein Autogas-Auto mit 7,1 Liter je 100 km, ein Benziner mit 5,6
Liter je 100 km und ein Diesel mit 5,0 Liter je 100 km haben den gleichen
Energieverbrauch. Auch beim CO2-Ausstoß gilt
dieses Verhältnis.
Mai 2020: Mildhybride in Großserie
Im
Unterschied zu Voll-Hybriden können Mild-Hybride nicht rein elektrisch fahren.
Vielmehr unterstützt ein elektrischer Antrieb den herkömmlichen
Verbrennungsmotor. Der zuvor beim Bremsen durch Generatorfunktion gewonnene
Strom wird dabei genutzt. Zwischenspeichert wird der Strom in einem kleinen
Akku. Die Mild-Hybrid-Technik wird zunehmend in Großserie angewendet.
Systemspannung ist meistens 48 Volt, womit sich ca. 20 kW Leistung übertragen
lassen.
Marktführer
VW setzt die Technik erstmals im großen Stil beim neuen Golf und dessen „eTSI“
Motoren ein. Bestandteile sind ein Riemen-Starter-Generator und ein Akku mit
ca. 0,25 kWh Kapazität. Der Normverbrauch wird um knapp 10% reduziert, das
Fahrzeuggewicht steigt um ca. 40 kg, die Mehrkosten sind moderat. Auch die Konzernschwestern Audi, Seat und Skoda
setzen die gleiche Technik bei ihren neuen Modellen ein.
BMW macht
ähnliches, zunächst im 320d und 520d, später bei weiteren Modellen. Der
elektrische Motor/Generator hat ca. 10 kW Leistung, die Kapazität des
Zwischenspeichers beträgt 0,5 kWh. Das Mehrgewicht des Systems liegt bei 50 kg
und die Mehrkosten bei ca. 600 EUR je Fahrzeug. Die Kraftstoffeinsparung soll
10% sein.
Hyundai/Kia
gehen ähnlich vor, z.B. beim Tucson, Sportage oder i20. Die Technik wird bei
Benzinern und Dieseln genutzt. Systemleistung etwa 10 kW, Akkukapazität 0,4
kWh, Akkuposition unter dem Gepäckraumboden (Reserveradmulde). Die
Kraftstoffeinsparung soll bei „bis zu 10% liegen.
Mazda setzt
die Mild-Hybrid-Technik ebenfalls bei mehreren Modellen, auch beim Kleinwagen
Mazda 2 ein. Hier ist die Systemspannung 24 Volt, die CO2-Werte werden auf 120
g/km gedrückt (WLTP).
Suzuki hat
schon länger mehrere Modelle als Mild-Hybride im Angebot: Ignis, Swift, Balno, Vitara, SX-4.
Ein Startergenerator (3 kW) erzeugt Strom beim Bremsen und unterstützt den
Verbrenner beim Beschleunigen. Zwischenspeicher ist eine
Lithium-Ionen-Batterie, die sich unter dem Fahrersitz befindet.
Fiat führt
ebenfalls die Mild-Hybrid-Technik ein, zunächst bei den Modellen Panda und
500/500C und deren neuem Dreizylindermotor (1.0 Liter). Komponenten sind auch
hier ein Startergenerator mit ca. 3 kW Leistung und eine Lithium-Ionenbatterie
mit etwa 0,15 kWh Kapazität.
April 2020: Details der CO2-Anforderungen ab 2020
Neue PKW dürfen
ab 2020 im Mittel CO2-Werte von maximal 95 g/km (NEFZ-Wert) haben, sonst werden
Strafzahlungen fällig (siehe Monatsthemen Dezember 2019). Die Regeln der
CO2-Berechnung sind kompliziert:
Der Grenzwert
variiert von Hersteller zu Hersteller und hängt vom durchschnittlichen Gewicht seiner
hergestellten Fahrzeuge ab. Bezugswert ist das Durchschnittsgewicht aller neuen
Fahrzeuge im fahrbereiten Zustand, aktuell 1380 kg. Herstellern von schwereren
PKW sind höhere CO2-Werte erlaubt, Hersteller von leichteren PKW müssen
niedrigere Werte einhalten. Konkret sind es 0,0333 g/km für jedes Kilogramm
Mehr- bzw. Mindergewicht. Bei einem Hersteller, dessen Fahrzeuge im Mittel 1680
kg wiegen, beträgt der zulässige CO2-Wert also 105 g/km. Umgekehrt
sind bei 1080 kg nur 85 g/km zulässig.
Wie bisher geht
dabei der Stromverbrauch mit „Null CO2“ ein. Batterie-Stromer haben rechnerisch
keinen CO2-Aussstoß, bei Stecker-Hybriden wird wirkt sich nur der Kraftstoffanteil
gemäß Testverfahren aus.
Hinzu kommt,
dass Fahrzeuge mit weniger als 50 g/km eine Mehrfachanrechnung erhalten. 2020
werden die 2,0-fach eingerechnet, 2021 ist es 1,67-fach und 2022 noch
1,33-fach.
Eine weitere
Besonderheit besteht im Jahr 2020: hier müssen nur 95% der Neuwagenflotte den geforderten
Wert einhalten, die schlechtesten 5% werden nicht in die Berechnung einbezogen.
Außerdem
können Technologien, die im Testverfahren keinen Einfluss haben, zur
Gutschriften führen (maximal 7 g/km). Beispiele hierfür sind Solardächer oder
Abgaswärmerückgewinnung.
Grundsätzlich
können sich Marken eines Konzernherstellers ausgleichen, auch sind wohl niedrige
CO2-Werte auf andere Hersteller übertragbar.
März 2020: WLTP-Werte fehlen immer noch
Die neue Verbrauchsnorm
WLTP gilt seit 1.9.2018, also seit eineinhalb Jahren.
Seit diesem
Tag wird die Fahrzeugsteuer neu zugelassener PKW nach dem WLTP-Wert berechnet,
der 10 bis 30% höher liegt als der frühere NEFZ-Wert. Trotzdem werden von Autoverkäufern und
Autozeitschriften nach wie vor die NEFZ-Werte genannt.
Der Grund
hierfür ist die noch nicht angepasste Energie-Verbrauch-Kennzeichnungs-Verordnung
für PKW (PKW-EnVKV). Zuständig ist das Wirtschaftsministerium, welches die Reform schon
mehrfach verschoben hat. Zuletzt hieß es sie würde voraussichtlich im Sommer
2020 kommen. Das wären dann fast 2 Jahre
nach Umstellung auf WLTP!
Das
Verschleppen der Novellierung ist für Autokäufer ein sehr großes Ärgernis. Die
tatsächliche Steuer für das neue Fahrzeug liegt deutlich höher als erwartet.
Bei vielen PKW ist der WLTP-Wert um 30 g/km höher als der NEFZ-Wert, damit ist
die tatsächliche Steuer jährlich 60 EUR höher als erwartet.
Der veraltete
NEFZ-Wert ist auch unter Klimaschutzaspekten irreführend. Viele Käufer wollten
marktbeste Fahrzeuge kaufen, bekommen aber nicht die nötigen Informationen.
Autohändler geben
auf Grundlage der noch nicht angepassten Verordnung den Kunden NEFZ-Werte an. Allerdings
dürfen sie zusätzlich auch die WLTP-Werte angeben, machen dies aber selten,
meistens nur auf Nachfrage. Daher sollten Autokäufer immer nach den WLTP-Werten
fragen.
Februar 2020; Forderungen Umweltbundesamt
Die aktuellen
Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) für den Verkehrsbereich sehen so aus:
Entfall der
Privilegien von Dienstwagen sowie Entfall der Pendlerpauschale. Erhöhung der Kraftstoffsteuern für Benzin um
50 ct/Liter und für Diesel um 70 ct/Liter. Tempolimit von 120 km/h auf
Autobahnen. Erhöhung der LKW-Maut sowie Schaffung von Strom-Oberleitungen auf
Autobahnen für LKW.
Hintergrund
ist, dass die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zwischen 1995 und 2017 im Gegensatz
zu den anderen Sektoren gestiegen sind.
2018 betrugen diese gut 160 Millionen Tonnen, das sind 25% der gesamten
CO2-Emissionen.
Januar 2020: Modelljahr 2020 (WLTP max. 120 g/km):
Das Angebot
an „5L´s“ ist bescheiden. Viele Modelle, deren NEFZ-Normwert bis 100 g/km war, haben einen WLTP-Normwert über 120 g/km!
Zunächst zu
den „Verbrennern“:
Bei den Minis
werden die Trios C1/108/Aygo sowie Twingo, Celerio, Ignis und Up als „5L“
angeboten.
Bei den
Kleinwagen sind es C3, Sandero, Corsa (neu), 208 (neu), Clio (neu), Ibiza, Swift,
Baleno, Yaris und Polo; im Gegensatz zu früher meist nur in einer Version.
Bei den
Kompakten gibt es A3, C4 Cactus, Focus, Civic, Ioniq, CT200h, A/CLA, Astra,
308, Megane, Leon, Scala, Corolla und Golf; auch hier meist nur eine Version.
In höheren
Klassen/SUV sind es nur Kamiq, Prius, CR-H, UX250h, ES300h und Octavia.
Elektroautos
werden nun bzgl. Heizsystem und Batteriekapazität korrigiert (siehe „runterladen“.
Danach sind 5L´s: i3 (mit Wärmepumpe; WP), C-Zero, Life, Ioniq, Kona (WP), E-Niro(WP),
E-Mini, iOn, E-Mii, E-Citigo, E-Smart, E-up, E-Golf (WP).
Mehr im
aktuellen Katalog 51 (Januar 2020).
Monatsthemen der Vorjahre bei "Runterladen"